Allgemeine Geschäftsbedingungen für den STILL-Online-Shop

Im Folgenden informieren wir Sie über unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die Erbringung aller im STILL Online Shop erbrachten Leistungen zugrunde legen. Sofern nicht abweichend geregelt, gelten die Bedingungen für alle Kunden.

A. Allgemeine Vertragsbedingungen für den STILL Online Shop


I. Allgemeines, Geltungsbereich


1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kauf- und Mietverträge, die im Online-Shop

www.still.shop
STILL GmbH
Berzeliusstraße 10
22113 Hamburg
Registergericht Hamburg, HRB 11168
Andreas Krinninger (Vorsitzender)

angebahnt oder getätigt werden.

 

2. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bestellers, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen. Wir sind jederzeit berechtigt die AGB mit Wirkung für zukünftige Bestellungen zu ändern.


3. Das Produkt- und Mietleistungsangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Besteller, die als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher sind ausschließlich natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zum Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Verkaufsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.


5. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.


II. Angebot, Bestellung und Vertragsschluss


1. Die Produkt- und Mietleistungspräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Neugeräte nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 2 zu bestellen oder nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 3 Gebrauchtgeräte bei uns anzufragen bzw. nach Ziffer 4 Mietgeräte zu konfigurieren und die entsprechend konfigurierten Mietgeräte bei uns anzufragen.


2. Kauf von Neugeräten


2.1. Über die Schaltfläche „In den Warenkorb“ kann der Besteller einzelne Produkte in den virtuellen Warenkorb einlegen, ohne dass damit bereits ein Angebot zum Kauf abgegeben wird. Der Besteller kann vor Abgabe seiner Bestellung weitere Produkte in den Warenkorb einlegen oder wieder entfernen, indem er diese durch Auswahl der Schaltflächen „Artikel entfernen (Mülleimer-Symbol)“ wieder aus dem Warenkorb löscht. Der Besteller kann den Bestellvorgang auch insgesamt abbrechen, indem er den Browser schließt.

2.2. Das Anklicken des Buttons „kaufen“ / „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ stellt ein Angebot an die STILL GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung an STILL aufgeben, schicken wir Ihnen eine Nachricht, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail bestätigen.

2.3. Wir nehmen die Bestellungen auch telefonisch entgegen. Falls der Besteller eine vorangegangene telefonische Bestellung zusätzlich in Textform, per Post oder online bestätigen will, bitten wir darum, in der Bestellung auf die vorab erfolgte telefonische Bestellung zu verweisen. Andernfalls behandeln wir mündliche Bestellungen und Bestellungen in Textform oder per Post gesondert als eigenständig zu erfüllende Aufträge.


3. Kauf von Gebrauchtgeräten


Der Besteller hat auf der Gebrauchtgeräteseite des Online-Shops die Möglichkeit Gebrauchtgeräte auszuwählen. Die Übermittlung der entsprechenden Anfrage für Gebrauchtgeräte an uns erfolgt in Textform, per Post oder telefonisch durch den Besteller. Wir erstellen daraufhin ein freibleibendes Angebot, welches wir dem Besteller in Textform oder per Post übermitteln. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Bestellers durch eine schriftliche Auftragsbestätigung annehmen.


4. Miete von Geräten


Der Besteller hat auf der Mietseite des Online-Shops die Möglichkeit Mietgeräte nach seinem Bedarf zu konfigurieren. Die Übermittlung der entsprechenden Anfrage für Mietgeräte an uns erfolgt in Textform, per Post oder telefonisch durch den Besteller. Wir erstellen daraufhin ein freibleibendes Angebot, welches wir dem Besteller in Textform oder per Post übermitteln. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Besteller das Angebot in Textform oder per Post annimmt bzw. rechtsverbindlich gegenzeichnet und in Textform oder per Post an uns zurücksendet und wir dem Vertragsschluss nicht innerhalb von 7 Kalendertagen widersprechen. Erfolgt die Bestellung nicht in der vorgenannten Form, kommt der Vertrag mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, die spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach unserem Erhalt der Bestellung beim Besteller eingehen muss


5. Mit dem Abschluss des Vertrages wird von uns kein Beschaffungsrisiko im Sinne des § 276 BGB übernommen. Weiter übernehmen wir keine Garantie für die Produkte.


6. Der Besteller ist bereits vor einem Vertragsabschluss dazu verpflichtet, uns schriftlich zu informieren, wenn (a) das zu liefernde Produkt oder der Mietgegenstand nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Besteller von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht, (b) das Produkt oder der Mietgegenstand unter unüblichen Bedingungen eingesetzt wird oder besonderen Beanspruchungen ausgesetzt ist, oder (c) das Produkt oder der Mietgegenstand unter Bedingungen eingesetzt wird, die ein besonderes Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko mit sich bringen.


7. Alle in Prospekten oder Ähnlichem enthaltenen technischen Daten gelten für den Zeitpunkt der Drucklegung. Sie können ohne Vorankündigung im Sinne der technischen Weiterentwicklung geändert werden. Der Besteller ist verpflichtet, die jeweils aktuellsten Versionen zu verwenden, die bei uns nachgefragt werden können. Verwendete Bilder zeigen Produkte teilweise mit Sonderausstattungen, die nicht zur Standardausstattung gehören.
8. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag und diesen Verkaufsbedingungen schriftlich niedergelegt. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen.


III. Preise, Zahlung, Zahlungsverzug


1. Die Preise und Zahlungsmodalitäten für den Kauf von Neugeräten, Gebrauchtgeräten oder für die Miete von Geräten sind in den Ergänzenden Vertragsbedingungen unter B., C. und D. geregelt.


2. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen verpflichtet. Ab der 2ten Mahnung fallen 10 EUR Mahngebühr an.  Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.


3.Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt oder sich herausstellt, dass seine finanziellen Verhältnisse für eine etwa erfolgte Kreditgewährung oder Stundung nicht mehr genügen, sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen.


4. Wir sind außerdem berechtigt, wenn wir befürchten müssen, den Kauf- oder Mietpreis vom Besteller nicht rechtzeitig oder unvollständig zu erhalten, die vertragliche Verpflichtung mit Erhebung der Unsicherheitseinrede zu verweigern, bis die fällige Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit geleistet ist. Hat der Besteller nicht innerhalb einer schriftlich mitgeteilten angemessenen Frist die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit geleistet, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir sind auch berechtigt, nach einer schriftlich mitgeteilten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller bereits die vereinbarte Anzahlung nicht rechtzeitig leistet oder die Abnahme der bestellten Produkte ernsthaft und endgültig ablehnt. Im Falle des Rücktritts sind wir auch berechtigt, Schadenersatz einschließlich entgangenem Gewinn in Höhe von mindestens 20 % des Kauf- oder Mietpreises zu verlangen, es sei denn der Schaden ist nachweislich geringer.


IV. Lieferungen und Gefahrübergang


1. Sofern keine andere Liefermodalität vereinbart ist, erfolgt die Lieferung per Spedition an den vom Besteller angegebenen Bestimmungsort, der im Online-Shop bzw. in der Auftragsbestätigung von STILL als „Lieferadresse“ bezeichnet wird. Wir versenden den Liefer- oder Mietgegenstand regelmäßig unmittelbar nach Bestellung und Versendung unserer Auftragsbestätigung. Mit der Absendung der Lieferung an den Besteller, spätestens mit der Übergabe des Liefer- oder Mietgegenstands an einen Spediteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefer- oder Mietgegenstands auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, wer versendet und ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft ab auf den Bestellern über. Der Besteller hat in diesem Fall nach unserer entsprechenden Anzeige für Neu- und Gebrauchtgeräte Lagerkosten, für jeden angefangenen Tag jedoch mindestens 5 % des Nettorechnungsbetrages der von der verzögerten Lieferung betroffenen Liefergenstände zu tragen.


2. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Lieferfristen bzw. bis zum vereinbarten Liefertermin berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehen dem Besteller keine Mehrkosten.


3. Der Besteller garantiert die vollständige und korrekte Angabe der Lieferanschrift. Sollte es durch den Besteller bei nicht vollständig und korrekt angegebener Lieferanschrift zu zusätzlichen Versandkosten kommen, werden diese durch den Besteller getragen.


4. Der Besteller hat die Lieferung unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist. Bei der Annahme einer Lieferung mit äußerlich erkennbaren Transportschäden, verpflichtet sich der Besteller die Schäden auf den Versanddokumenten (z.B. Ablieferbeleg, Lieferschein, Zustellbeleg) zu vermerken und vom Fahrer schriftlich bestätigen zu lassen. Sollte ein Schaden bei der Zustellung nicht äußerlich erkennbar sein, verpflichtet sich weiterhin der Besteller uns gegenüber umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Zustellung des bestellten Produktes, den Schaden anzuzeigen, um etwaige Ansprüche gegenüber der Spedition geltend machen zu können. Anderenfalls gilt die Lieferung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.


5. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand zur Übernahme ab dem STILL Lagerort zur Verfügung steht oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Dazu gehören vom Bestellern zu beschaffender Unterlagen und Klarstellung aller technischen und kaufmännischen Details sowie nicht vor Eingang der ggf. vereinbarten Anzahlung.


6. Sofern wir verbindliche Lieferfristen oder Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist bzw. den neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist bzw. am neuen Liefertermin aus von uns nicht zu vertretenen Gründen nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne zählt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben oder wenn weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft.


V. Eigentumsvorbehalt (beim Verkauf von Neu- oder Gebrauchtgeräten)


1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Befriedigung unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung das Eigentum an den gelieferten Produkten vor. Der Besteller ist verpflichtet, die Produkte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln.


2. Sofern der Besteller die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Produkte entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Produkten ein Eigentumsrecht Dritter bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Produkte. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkt.


3. Der Besteller ist berechtigt, dass unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkt im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Besteller tritt jedoch bereits heute sicherungshalber alle hieraus entstehenden Forderungen (bei Miteigentum des Bestellers – d.h. unseres Vertragspartners – an der Vorbehaltsware jedoch nur anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil), die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir nehmen die Abtretung an. Der Besteller ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen trotz deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. Wir werden von unserer Befugnis, die Forderungen einzuziehen und/oder die Einziehungsermächtigung des Bestellers zu widerrufen, nur dann Gebrauch machen, wenn der Besteller seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Für diesen Fall ist der Besteller verpflichtet, uns auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben und diesen die Abtretung offen zu legen.


4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte oder der abgetretenen Forderungen ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig.


5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.


6. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung und Insolvenzantragstellung sind wir zum Rücktritt berechtigt; der Besteller ist dann zur Herausgabe verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Besteller die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat sowie bezüglich bereits vollständig bezahlter Liefergegenstände. Wir werden dem Besteller, bevor wir vom Vertrag zurücktreten, eine angemessene Frist zur Leistung setzen, es sei denn, dass eine solche Fristsetzung ist aus gesetzlichen Gründen entbehrlich.


VI. Schutzrechte


1. An sämtlichen Unterlagen oder Materialien, die dem Besteller körperlich überlassen oder auf sonstige Weise zugänglich gemacht werden, behalten wir uns alle Urheber- und/oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Kostenanschläge, Zeichnungen und ähnliche Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht anderweitig genutzt werden, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf unser Verlangen sind uns diese Unterlagen oder Materialien unverzüglich zurückzugeben oder zu löschen bzw. zu vernichten.


2. Wir stehen dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist bzw. dass für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch die notwendigen Nutzungsrechte an solchen gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten gewährt werden. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.


3. In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Besteller durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, sind wir und ist der Besteller berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.


4. Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach unserer Wahl unsere Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Bestellers geltend machen oder an den Besteller abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.


VII. Haftung


1. Die Haftung der STILL GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, eingeschränkt.


2. Wir haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie Instruktions-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Bestellers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.


3. Soweit wir gemäß VII (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder die wir bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Wir haften nicht für Schäden, die der Besteller durch geeignete Überbrückungsmaßnahmen mit Ersatzprodukten hätten verhindern können.


4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.


5. Unbeschränkte Haftung Wir haften unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Falle der Garantie für die Beschaffenheit eines Produktes sowie für Schäden, die zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen und im Falle der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.


VIII. Datenschutz / / Verhaltenskodizes


1. Daten, die für die Geschäftsabwicklung benötigt werden, werden von uns gespeichert. Dies geschieht entsprechend der gesetzlichen Regelungen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir nur im gesetzlich zulässigen Umfang und grundsätzlich nur soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist. Auf unsere Datenschutzerklärung wird verwiesen.


2. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie ausdrucken und/oder speichern.


3. Der Auftragnehmer darf den Namen des Bestellers in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Hinweise auf den Bestellern als Bestellern des Auftragnehmers werden vorab mit ihm abgesprochen.


4. Bei Neukunden behalten wir uns vor, eine Bonitätsprüfung durch die Firma „Bisnode“ durchführen zu lassen.

5. Nach den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen hat der Besteller (u.a.) ein Recht auf:


1. Auskunft über seine bei uns verarbeiteten Daten (Art. 15 DS-GVO),
2. Berichtigung bei Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der bei uns von ihm gespeicherten Daten (Art. 16 DS-GVO),
3. Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten (Art. 18 DS-GVO),
4. Löschung seiner bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DS-GVO),
5. Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO),
6. Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
7. Recht auf jederzeitigen Widerspruch, wenn wir die Daten aufgrund eines berechtigten Interesses verarbeiten bzw. Recht auf Widerruf der Datenverwendung zu Werbezwecken. Es genügt eine Mitteilung an „Musterfirma Daten“. Es entstehen keine anderen Kosten als die Übermittlungskosten nach dem Basistarif.


IX. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht


Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Besteller nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wird. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


X. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand


Erfüllungsort für alle nach diesem Vertrag zu erbringende Lieferungen und Leistungen ist Sitz des Auftragnehmers, sofern und soweit im Einzelfall kein abweichender Erfüllungsort schriftlich vereinbart wurde. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hamburg.


XI. Schlussbestimmungen


1. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der Regelungen im Übrigen unberührt.


2. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen von „schriftlich“ oder von „Schriftform“ die Rede ist, genügen Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail dieser Form. Sofern von „Textform“ die Rede ist, genügen ebenfalls Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail dieser Form.


3. Für Verkehrsverträge gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils gültigen Fassung.

 

B. Ergänzende Vertragsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Neugeräten


I. Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen


1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die angegebenen Preise in unserem Onlineshop unter „www.still.shop“ netto und verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und der jeweiligen Versand- bzw. Anfuhr- und Lieferkosten. Ab einem Bestellwert von 1 EUR (abzgl. Gutscheinen) erfolgt die Lieferung versandkostenfrei. Sollten bei der Bestellung Versandkosten anfallen, werden diese im Bestellprozess gesondert ausgewiesen und sind vom Besteller zu tragen.


2. Für die Zahlungen in unserem Onlineshop kann sich der Besteller folgenden angebotenen Zahlungsarten bedienen: Rechnung.


3. Die Auswahl der jeweils verfügbaren Bezahlmethoden obliegt uns. Wir behalten uns insbesondere vor, Ihnen für die Bezahlung nur ausgewählte Bezahlmethoden anzubieten, beispielweise zur Absicherung unseres Kreditrisikos nur Vorkasse.


4. Bei Zahlung per Rechnung behalten wir uns vor, durch die „Bisnode“ eine Bonitätsprüfung auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren durchführen zu lassen, um unsere berechtigten Interessen zu wahren. Wir behalten uns vor die gewählte Zahlungsart auf Vorkasse zu ändern. Die Rechnungstellung erfolgt mit der Lieferung/ als PDF-Anhang einer Email. Wir behalten uns vor, den Vertragsabschluss von einer Zahlung per Vorkasse abhängig zu machen. Auf der Rechnung befindet sich unsere Bankverbindung wohin die Zahlung geleistet werden soll. Für eine problemlose Zuordnung der Zahlung ist die Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer essenziell. Sofern nicht anders angegeben und schriftlich durch uns bestätigt, ist die Rechnung sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Konto maßgeblich.


II. Mängelansprüche des Bestellers 


1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung des Produkts. Wir behalten und das Wahlrecht zwischen der Mangelbeseitigung und der Neulieferung im Rahmen der Nacherfüllung vor.


2. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß und für Schäden, die nach der Lieferung infolge fehlerhafter oder unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Bestellern oder von Dritten unsachgemäße Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder sonstige Änderungen an von STILL gelieferten Waren vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Mängelansprüche sind ferner ausgeschlossen, soweit bei der Bedienung einer von STILL gelieferten Ware die Betriebsanleitung nicht beachtet wird und dies zu einem Defekt des Produkts führt. Entsprechendes gilt, wenn beim Einbau von STILL gelieferten Produkten (insbesondere bei Ersatzteilen) die Einbauvorschriften oder sonstige Herstellerangaben nicht beachtet werden. Wartungsarbeiten sind nach den von uns vorgegebenen Intervallen durchzuführen.


3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung und zusätzlich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt – jeweils bezogen auf den konkreten einzelnen Mangel – nach dem dritten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.


4. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach unserer Wahl unsere Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Bestellers geltend machen oder an den Besteller abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen uns gehemmt.


C. Ergänzende Vertragsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Gebrauchtgeräten 


I. Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen


1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die angegebenen Preise in unserem Onlineshop unter „www.still.shop“ sowie in unseren schriftlichen Angeboten netto und verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und der jeweiligen Verpackungs-, Versand- bzw. Anfuhr- und Lieferkosten ab dem angegebenen Lagerort von STILL. Die Verpackung wird nur aufgrund besonderer Vereinbarung zurückgenommen.


2. Falls keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, ist der Preis bar ohne jeden Abzug zu leisten, und zwar sofort nach Rechnungserhalt. STILL kann die Übergabe der Gebrauchtgeräte von der Zug-Um-Zug Zahlung durch den Besteller abhängig machen.


II. Mängelansprüche des Bestellers


1. Für Sachmängel an den Gebrauchtgeräten gewährt STILL unter Ausschluss der gesetzlichen Mängelansprüche im nachstehend beschriebenen Umfang vertragliche Ansprüche nur dann, wenn dies ausdrücklich in der Auftragsbestätigung von STILL festgehalten ist.


2. Die Gebrauchtgeräte werden in Gold, Silber und Bronze klassifiziert und gewähren dem Besteller entsprechend der Klassifizierung Gold und Silber vertragliche Mangelbehebungsansprüche unter Ausschluss der gesetzlichen Mängelhaftung. Die Mangelbehebungsansprüche verjähren bei Gold nach 6 Monaten, jedoch längstens 600 Betriebsstunden (inkl. Batterie und Ladegerät bei elektrisch betriebenen Flurförderzeugen) je nachdem was früher eintritt, bei Silber nach 3 Monaten, jedoch längstens 300 Betriebsstunden (inkl. Batterie und Ladegerät bei elektrisch betriebenen Flurförderzeugen) und bei Bronze bestehen keine Ansprüche. Die Bestimmung der Gebrauchtgeräteklassifizierung befindet sich auf der STILL-Shop Website: www.still.shop. Die Geltendmachung von Mangelbehebungsansprüchen des Bestellers im Rahmen der Gold- und Silber-Klassifizierung setzt voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Festgestellte Mängel sind STILL vom Bestellern unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Als Mängel im Sinne dieser Regelung gelten Sachmängel zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs.


3. Im Händlergeschäft gewährt STILL keine Nachbesserungsansprüche nach der Gold-, Silber- oder Bronze-Klassifizierung.


4. Entspricht das Gebrauchtgerät bei Gefahrübergang nicht der vereinbarten Beschaffenheit, so umfasst der Mängelanspruch des Bestellers nach Wahl von STILL die unentgeltliche Ersatzlieferung oder die unentgeltliche Nachbesserung derjenigen Teile, die unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit mehr als unerheblich beeinträchtigt sind. Neuteile werden von STILL im Rahmen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht geschuldet. Zur Vornahme aller STILL nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungsmaßnahmen oder Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit STILL stets die erforderliche Zeit und die Gelegenheit zu gewähren; sonst ist STILL von der Mangelbehebung befreit. STILL trägt im Fall der Mangelbehebung alle erforderlichen und angemessenen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Dies gilt nicht für Mehraufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass die Liefergegenstände an einen anderen Ort als den vertraglichen Erfüllungsort verbracht wurden oder Teile demontiert und wieder montiert werden müssen, die nicht von STILL geliefert wurden. Ersetzte Teile werden Eigentum von STILL.


5. Der Besteller hat ferner ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn STILL eine schriftlich gestellte angemessene Frist zur Mangelbehebung wegen eines Mangels für die der Besteller unter der Gold- oder Silber-Klassifizierung Ansprüche geltend machen kann, fruchtlos verstreichen lässt. Dabei ist die Frist zur Mangelbehebung so zu stellen, dass sie etwaige Bestell- und Lieferfristen für notwendige Ersatzteile für die Durchführung der Mangelbehebung berücksichtigt. Das Rücktrittsrecht besteht außerdem, wenn die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen ist, wobei mindestens zwei Versuche einzuräumen sind. In den vorgenannten Fällen kann der Besteller nach seiner Wahl statt des Rücktritts auch eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers unter der Gold-, Silber- und Bronze-Klassifizierung der Gebrauchtgeräte bestehen nicht.

 

D. Ergänzende Vertragsbedingungen für Mietleistungen


I. Mietdauer, Mietraten, Versandkosten, Zahlungsbedingungen


1. Die angegebenen Preise in unserem Onlineshop unter „www.still.shop“ sind Netto-Preise auf Wochenabrechnungsbasis unter Berücksichtigung eines normalen Einsatzes (siehe unten 3 und III.). Sie verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und der jeweiligen Verpackungs-, Versand- bzw. Anfuhr- und Lieferkosten ab dem angegebenen Lagerort von STILL. Die Verpackung wird nur aufgrund besonderer Vereinbarung zurückgenommen. Die Preise in unserem individuellen Vertragsangebot können bei Änderungen der vorgenannten Kalkulationsgrundlagen abweichen.


2. Die Laufzeit des Mietvertrages beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung des Mietgeräts bei dem Besteller. Der Anlieferungstag gilt als erster Miettag, der Rückgabetag (Eintreffen beim Vermieter) als letzter Miettag.


3. Die Mietrate gilt grundsätzlich für einen einschichtigen Einsatz bei einer maximalen Nutzung von 8 Betriebsstunden pro Kalendertag sowie maximal 100 Betriebsstunden pro Kalendermonat. Der Aufpreis für einen 2-Schicht-Einsatz (bis 12 Betriebsstunden pro Kalendertag oder 200 Stunden pro Kalendermonat) beträgt 50 %, für einen 3-Schicht-Einsatz (mehr als 12 Stunden pro Kalendertag oder 300 Stunden im Kalendermonat) die doppelte Rate. Überschreitet der Besteller die vereinbarte Betriebsstundenzahl, so ist STILL berechtigt, die Mietrate entsprechend zu erhöhen.


4. Maßgeblich für die Erfassung der Betriebsstunden ist der in dem Mietgerät eingebaute Betriebsstundenzähler. Der Besteller verpflichtet sich, bei Störungen des Zählers STILL unverzüglich zu verständigen.


5. Die Mietrate beinhaltet nicht die Betriebskosten für das Mietgerät, insbesondere keine Energie- und Treibstoffkosten.


6. Die Mietraten sind ohne Abzug jeweils monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Sollte die Miete eine geringere Mietdauer als einen Kalendermonat aufweisen ist die Zahlung sofort nach Erhalt des Mietgeräts zur Zahlung fällig.


II. Verzug


Ergänzend zu der Regelung unter A.III gilt für die Miete, dass STILL das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen und vom Besteller Schadensersatz zu fordern, wenn der Besteller mit einer Rate oder einer anderen vereinbarten Zahlung in Verzug ist oder er sonstige in diesem Vertrag genannte Verpflichtungen nicht erfüllt.


III. Normaler Einsatz und Einsatzanalyse


1. Das Mietgerät wird von dem Besteller im normalen Einsatz verwendet. Der normale Einsatz gilt, wenn der Verschleiß des Mietgeräts kein überdurchschnittliches Maß annimmt. Nicht dem normalen Einsatz entsprechend wird insbesondere der Einsatz in der Chemischen Industrie, Sägeindustrie und Holzbearbeitung, Schiefer- und Tonindustrie, Feuerfeste- und Steinzeugindustrie, Schrott- und Abbruchwirtschaft, Sektkellerei, Weinbau und Weinhandel, Hafenbetrieb, Schwermetallanfertigung sowie der Einsatz im Vertrieb von Erdölerzeugnissen definiert. Der Besteller ist in diesen Fällen bei der Mietanfrage verpflichtet den normalen Einsatz überschreitenden Einsatz an STILL zu melden.


2. Eine Veränderung der Einsatzbedingungen – wie vom Besteller bei der Mietanfrage oder einer Einsatzanalyse angegeben – darf keine höhere Beanspruchung nach sich ziehen. Ändern sich die Einsatzbedingungen, so kann STILL die Mietrate ändern. STILL behält das Recht, eine detaillierte Einsatzanalyse mit dem Besteller zu erarbeiten.


IV. Pflichten des Bestellers


1. Der Besteller ist verpflichtet, das Mietgerät auf seine Kosten gemäß den Richtlinien des Herstellers pfleglich zu behandeln, es in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zu halten und nur bis zur Grenze der auf dem Tragfähigkeitsschild angegebenen Belastbarkeit zu betreiben.


2. Dem Besteller obliegt die tägliche Kontrolle des Mietgeräts, insbesondere, soweit es auf das Mietgerät zutrifft, des Ölstands des Fahrmotors und des Wassers des Kühlsystems, sowie des Luftdrucks der Reifen und des Wasserstands der Batterie. Gegebenenfalls hat der Besteller diese Betriebsstoffe entsprechend zu ergänzen. Sollten sich im Einsatz des Mietgeräts ungewöhnliche Verbrauchs- oder Verschleißerscheinungen oder andere Besonderheiten zeigen, ist STILL sofort zu benachrichtigen und STILL oder durch STILL legitimierte Betriebe Zugang zu dem Mietgerät zu gewähren. Ergibt die folgende Überprüfung des Mietgeräts die Notwendigkeit einer Reparatur oder einer sonstigen Instandsetzung, so werden diese Arbeiten durch STILL oder durch STILL legitimierte Betriebe durchgeführt.


3. Bei einem batteriebetriebenen Mietgerät sind darüber hinaus die Richtlinien der Batterie- und Ladegerätehersteller zu beachten. Der Besteller stellt auf seine Kosten vor Beginn einer jeden Arbeitsschicht insbesondere sicher, dass der Batterieelektrolytstand kontrolliert und ergänzt wird, der Mindest-Ladezustand der Batterie nicht unterschritten wird, die Batterieoberfläche gereinigt ist und Sicherstellung der Sichtkontrolle bei Super-Elastik-Bereifung bzw. Bandagen.


4. Im Fall einer notwendigen Reparatur, Wartung, und bei Anfrage durch STILL hat der Besteller kostenfrei in seinen eigenen Betriebsräumen einen geeigneten Platz und das Mietgerät zur Verfügung zu stellen, so dass STILL dieses während ihrer üblichen Geschäftszeit warten, reparieren und inspizieren kann.


5. Für Schäden aufgrund normalen Verschleißes hat STILL aufzukommen. Für die übrigen Schäden, insbesondere für solche aufgrund unsachgemäßer Behandlung des Mietgeräts, hat der Besteller aufzukommen. Schäden am Mietgerät müssen durch den Besteller sofort an STILL gemeldet werden.


6. Eine Entfernung des Mietgeräts von dem vereinbarten Standort ist nur nach schriftlicher Einwilligung durch STILL zulässig. Änderungen und zusätzliche Einbauten darf der Besteller nur nach schriftlicher Einwilligung von STILL vornehmen.


7. Der Besteller hat STILL bei Zugriffen Dritter auf das Mietgerät unverzüglich zu unterrichten. Entsprechendes gilt bei Zwangsvollstreckungen in das Grundstück, auf dem sich das Mietgerät befindet.


8. Der Besteller darf das Mietgerät nur nach schriftlicher Einwilligung durch STILL Dritten überlassen.


9. In dem Fall, dass der Besteller seinen Pflichten nicht nachkommt und das Gerät deshalb nicht unmittelbar anschließend an die Mietdauer weitervermietet werden und STILL etwaigen Folgebestellern keine Alternative zur Verfügung stellen kann, behält sich STILL das Recht, anfallenden Mietausfall dem Besteller in Rechnung zu stellen.


V. Haftpflicht, Maschinenbruchversicherung und STILL-Miete-Plus


1. Der Besteller verpflichtet sich, auf seine Kosten eine ausreichende Haftpflichtversicherung für das Mietgerät unter Einschluss des Risikos der Nutzung im Rahmen der Nutzungsüberlassung des Mietgeräts abzuschließen. Der Besteller hat das Mietgerät außerdem gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Zudem hat der Besteller das Risiko unvorhergesehener Schäden an dem Mietgerät durch den Abschluss einer Maschinenbruchversicherung oder durch den Abschluss der STILL Miete Plus Garantie gemäß Ziffer 6 abzusichern. Der Besteller hat vor Übergabe des Mietgeräts den Nachweis über den Versicherungsschutz durch Übergabe von Unterlagen einschließlich der Versicherungsscheine zu erbringen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht termingerecht nach, kann STILL die erforderlichen Verträge auf Kosten des Bestellers abschließen oder die Miete verweigern. Der Besteller tritt für die Vertragsdurchführung sämtliche Rechte aus den Versicherungsverträgen an STILL ab, die diese Abtretung annimmt.


2. STILL-Miete-Plus ist ein kostenpflichtiger, optionaler Bestandteil des Mietvertrags für das vom Besteller gemietete Gerät. STILL Miete Plus ist eine die gesetzliche Mängelgewährleistung ergänzende kostenpflichtige Garantiezusage von STILL zur Wiederherstellung des Mietgerätes oder zum Ersatz (in Geld oder Material) bei unvorhergesehenen Schäden an dem Mietgerät. Anbaugeräte, Personenschutzanlagen, Traktionsbatterien und Ladegeräte sind nur von der Garantie erfasst, wenn sie ausdrücklich zum Gegenstand der Garantiezusage STILL Miete Plus gemacht werden. Die Garantie erstreckt sich auf Schäden, die entweder durch unvermeidbare Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Bestellers entstehen, insbesondere nicht beherrschbare Naturereignisse, oder durch den Besteller (einschließlich seiner Erfüllungs- und Verrichtungshilfen) verursacht worden sind, ohne dass diesen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Rechte des Bestellers aus der Garantiezusage bestehen nur bei Nutzung des Mietgeräts an dem im Vertrag bezeichneten Standort durch den Besteller (einschließlich seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen). Die Garantieleistung von STILL besteht in der Bereitstellung des reparierten Mietgeräts oder eines gleichwertigen Ersatzgeräts im Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens gegen Bezahlung des vereinbarten Eigenanteils. Im Falle des Ersatzes steht STILL das beschädigte Mietgerät zu. Nicht in der Garantiezusage enthalten sind:


- der Ersatz von Betriebsstoffen, z.B. Brennstoffe, Kühlmittel, Öle und Batterieflüssigkeiten (vgl. 2.3.);
- der Ersatz oder die Wiederherstellung bei Schäden an Gabelzinken, Kabeln, Ketten, Seilen, Bürsten und Bereifungen es sei denn, sie sind durch Schäden an anderen Teilen entstanden, für die nach dieser Garantiezusage Ersatz oder Wiederherstellung zu leisten ist;
- der Ersatz für Schäden, die ursächlich durch Nichtbeachtung der Betriebs- und Bedienungsanleitung entstanden sind;
- der Ersatz für Schäden, wenn das Mietgerät für einen anderen als den bestimmungsgemäßen Zweck verwendet bzw. eingesetzt wird oder ein nichtberechtigter Fahrer das Mietgerät bedient oder der Fahrer des Mietgeräts bei Verursachung des Schadensfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis (z.B. Fahrausweis für Flurförderzeuge) hat;
- der Ersatz für Schäden, die durch den Besteller (einschließlich seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden; hierzu zählt insbesondere auch, wenn der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Gerät sicher zu bedienen;
- der Ersatz für Aufwendungen und Schäden des Bestellers jeder Art, die nicht an dem Mietgerät selbst entstanden sind, sowie die Stellung von kostenfreien Überbrückungsgeräten im Garantiefall;
- der Ersatz oder die Wiederherstellung des Mietgeräts, wenn es durch kriminelle Handlungen oder andere Ereignisse höherer Gewalt als Naturereignisse beschädigt bzw. zerstört wurde;
- der Ersatz oder die Wiederherstellung bei Schäden an dem Mietgerät, soweit dafür ein Ersatzanspruch gegen einen dritten Schadensverursacher oder einem Versicherer besteht.


Der vereinbarte Betrag für STILL Miete Plus ist Teil der Leistung aus dem Mietvertrag, und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Daneben berechnet STILL dem Besteller im Garantiefall den vereinbarten Eigenanteil. Der Eigenanteil ist für jedes Mietgerät und für jeden Schadensfall gesondert zu bezahlen. Ist die Mietzeit bestimmt, kann die Garantiezusage STILL Miete Plus von beiden Parteien jederzeit vorzeitig mit einer Kündigungsfrist von 10 Arbeitstagen schriftlich beendet werden. Die vorzeitige Beendigung lässt den Mietvertrag im Übrigen unberührt. Eine vorzeitige Beendigung durch den Besteller ist nur dann zulässig, wenn er eine mindestens gleichwertige Absicherung gegen die von dieser Garantie erfassten Schäden nachweist.


VI. Beendigung und Rückgabe


1. Mietet der Besteller das Mietgerät unbefristet, kann der Vertrag beidseitig mit einer Kündigungsfrist von 48 Stunden (montags bis freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage) zum Ende des Kalendermonats schriftlich beendet werden. Ist die Mietzeit bestimmt, ist eine Kündigung vor Ablauf der Mietzeit ausgeschlossen.


2. Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchen Gründen, hat der Besteller das Mietgerät auf seine Kosten unverzüglich an STILL zurückzuliefern.


3. Der Mieter hat das Mietgerät incl. Zubehör in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand gereinigt zurückzugeben. Vor Rückgabe des Mietgeräts an STILL behält sich STILL vor, einen Übernahmecheck gemeinsam mit dem Mieter am Einsatzort durchzuführen. Dabei wird das Mietgerät auf Vollständigkeit und Funktion überprüft und alle wesentlichen Komponenten werden auf Schäden untersucht, die über den typischen, altersgemäßen Verschleiß bei Normalbetrieb hinausgehen und/oder auf Gewalteinwirkung bzw. nicht vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind. Der Kraftstoff bei verbrennungs-motorischen Staplern ist bei Rückgabe so zu ergänzen, dass er dem Füllungsgrad bei Übergabe entspricht. STILL ist berechtigt Kosten für Beschädigungen, fehlende Baugruppen oder Anbauteile, grobe Verunreinigungen und Nachtankkosten an den Bestellern nach zu berechnen.


4. Findet kein gemeinsamer Übernahmecheck statt, wird bei Rückgabe des Mietgeräts dem Besteller ein Rückgabeschein vorgelegt, der von ihm und STILL oder deren Beauftragten nach oberflächlicher Inaugenscheinnahme des Mietgeräts ausgefüllt wird. Hiermit werden – vorbehaltlich einer sorgfältigen Überprüfung des Mietgeräts durch STILL – nur der äußere Zustand und der Übernahmeumfang dokumentiert. Eine sorgfältige Überprüfung des Mietgeräts ist erst nach Rückgabe bei STILL möglich. Die hier anfallenden Schäden und Mängel unterliegen den Allgemeinen Mietvertragsbedingungen und werden dem Bestellern belastet.


5. Kommt der Besteller seiner Rückgabeverpflichtung nicht fristgemäß nach, so werden für jeden überschrittenen Kalendertag bis zur tatsächlichen Rückgabe des Mietgeräts dem Besteller auf Basis der vereinbarten Rate eine Tagesrate und die durch die Rückgabeverzögerung verursachten Kosten berechnet. Während dieser Zeit bleiben die Pflichten des Bestellers aus diesem Vertrag bestehen.